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Viel Lärm um Nichts !

Wer wie ich mit legasthenen Kindern und Erwachsenen gearbeitet hat, weiß, dass weder alte noch neue Regeln Einfluss auf das Entstehen einer Rechtschreibschwäche haben. So ist beispielsweise nebenstehender Schriftsatz eines legasthenen Kindes sowohl in alter als auch in neuer Schreibweise falsch.

Legasthene und nicht-legasthene Kinder erlernen die Rechtschreibregeln in alter oder neuer Schreibweise mit derselben Härte bzw. Leichtigkeit. Erwachsene haben bei der Umstellung auf Neues gewisse Schwierigkeiten. Bereits die Einübung neuer Schreibweisen hat aber bei vielen den Blick für das Grundmuster einer Rechtschreibregelung geschärft und sie sogar auch formalsprachlich flexibler gemacht. War man im Gebrauch der neuen Regeln nicht erfolgreich, so ist das fast immer ein Zeichen dafür, dass auch die alte Schreibweise nicht reflektiert wurde, sondern nur visueller Gewohnheit folgt. Ein gutes visuelles Gedächtnis ist jedoch in erster Linie nur eine Eigenschaft und hat mit echter gedanklicher Leistung nicht viel gemein. Wenn legasthenen Kindern diese Eigenschaft fehlt, so können sie trotzdem sprachlich und intellektuell sehr leistungsfähig sein. Wenn Erwachsene diese Eigenschaft besitzen, so sagt sie jedenfalls noch nichts über deren sprachliche und intellektuelle Leistungsfähigkeit aus.

Echte sprachliche Leistungsfähigkeit beginnt erst mit dem richtigen Textverständnis und dem gelungenen sprachinhaltlichen Transfer vom Gemeinten ins Gesagte. Rechtschreibung verhält sich zum sprachlichen Ausdruck also nur wie der Pinsel zum Gemälde.

 

 


Lassen Sie sich also durch die Streitereien um die Rechtschreibung nicht verunsichern. Für den alltäglichen Schriftverkehr empfehle ich, wie folgt zu verfahren:

 

1. Übernehmen Sie die neue S-Schreibung (s oder ß nach langem, ss nach kurzem Vokal im Wortstamm)

Fluss

dass

musste

Missverständnis

Reise (alt = neu)

reißen (alt = neu)

2. Behalten Sie die in alter und neuer Schreibweise geltende Grundregel der Großschreibung bei und übernehmen Sie die Großschreibung folgender 10 Ausdrücke in neuer Rechtschreibung:

im Allgemeinen

im Wesentlichen

im Voraus

in Bezug auf

im Nachhinein

im Großen und Ganzen

des Weiteren

Montagabend (analog Dienstag, Mittwoch ...)

der Erste/ der Letzte

auf Herzlichste (aufs + Superlativ)

3. Übernehmen Sie die Kommaregeln der neuen Rechtschreibung und setzen Sie vor dem erweiterten Infinitiv ein Komma nach alter Regel:

Er glaubt, im Recht zu sein.

Sie rennt voraus, um als Erste anzukommen.

4. Behalten Sie die alte Schreibweise der Fremdwörter bei.

 

5. Seien Sie bei der Getrennt- und Zusammenschreibung flexibel, achten Sie hier auf das von Ihnen Gemeinte und folgen Sie der sprachlichen Betonung (Betonung auf der ersten Silbe = meist zusammengeschrieben):

ein  aufsehenerregendes Ereignis [statt: Aufsehen erregendes]

ein alleinstehender Herr [statt: allein stehender]

Wir müssen zusammenstehen. Oder je nach Sinn: Wir müssen zusammen stehen.

Er soll dableiben. Oder: Er soll da bleiben, wo er hingehört.

6. Übernehmen Sie die neue Schreibweise beim Zusammentreffen gleicher Konsonanten. Alles bleibt erhalten:

Schifffahrt

Teeei

Missstand

7. Trennen Sie s und t nach neuer Schreibweise.

 

Wenn Sie so vorgehen, bieten Sie aktuell keine größeren Angriffsflächen, haben die Vorteile der neuen Rechtschreibung genutzt, ohne die Vorteile der alten Schreibweise aufzugeben.



 

 

 

 

An dieser Stelle noch eine Erinnerung an Carl Barks und seine Übersetzerin und profunde Kennerin der deutschen Sprache: Frau Dr. Erika Fuchs!